Sollte es wegen Konsums von illegalen Drogen mit dem Jobcenter Schwierigkeiten geben, dann kann eine Fachberatung nach § 16 Absatz 2 SGB II für suchtgefährdete und suchtkranke, illegale Drogen konsumierende Personen beantragt werden. Dazu brauchen wir einen „Pendelbrief“, den wir mit Dir beim Jobcenter beantragen können.
Mit dem Fallmanager bzw. der Fallmanagerin wird eine Wiedereingliederungsvereinbarung geschlossen, die besagt, dass Du die Drogenberatung besuchen wirst.
Ziel der Drogenberatung ist zuerst, Fähigkeiten für ein selbständiges, drogenfreies Leben zu entwickeln.
Wir können zusammen beraten, wie das erreicht werden kann, welche Schritte die nächsten sein können. Es kann dabei aber auch festgestellt werden, dass die Arbeitsfähigkeit tatsächlich eingeschränkt oder nicht gegeben ist. Für das Jobcenter sind wir so Ansprechpartner:innen, wodurch dort weitere Schwierigkeiten vermieden werden können.