SGB II – Drogenberatung (Pendelbrief)

In Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement des Jobcenters Bremen bieten die Mitarbeiter:innen der comeback gmbh Drogenberatung an.

Diese Fachberatung nach § 16 Absatz 2 SGB II für suchtgefährdete und suchtkranke, illegale Drogen konsumierende Personen wird zwecks Eingliederung in das Erwerbsleben angeboten. Die Drogenberatung umfasst die Sondierungsberatung und die Suchtberatung als weitergehende Einzelfallberatung mit dem Ziel, Fähigkeiten für ein selbständiges, drogenfreies Leben zu entwickeln.

Schwerpunkte u. a. in der Beratung sind:

  • Allgemeine Informationsvermittlung zum SGB II
  • Beratung / Motivation
  • Anamnese / Diagnose / Ermittlung des individuellen Hilfebedarfes
  • Stellungnahme / Hilfeplanung / Empfehlungen für eine Eingliederungsvereinbarung
  • Abstimmung mit dem Fallmanagement

Mit diesem Instrument können wir dazu beitragen, dass unsere Klient:innen in ihren Fähigkeiten fachgerecht beurteilt werden und die Kommunikation zwischen Jobcenter und Klient:innen erleichtern.